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STECKT IN DEINER LIEBLINGSSCHOKOLADE KINDERARBEIT?

Der Begriff „Kinderarbeit“ wird durch das Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wie folgt festgelegt:

  • Kinder im Alter zwischen 13 und 15 Jahren dürfen wöchentlich einige Stunden leichte Arbeit verrichten – solange dadurch der Schulbesuch nicht in Frage gestellt wird.
  • Erst ab 15 Jahren sind Kinder zur Beschäftigung zugelassen, sofern es sich dabei nicht um gefährliche Arbeiten handelt.
Dass Kinder nach der Schule einige Stunden in den landwirtschaftlichen Betrieben ihrer Eltern helfen ist auch in Deutschland üblich. Entscheidend sind das Alter der Kinder, die Arbeitsdauer und die Art und Weise der Tätigkeiten.
Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit sind Zwangsarbeit und Kindersklaverei, sowie alle Arbeiten, die sich schädlich auf die Sicherheit oder auf die körperliche oder seelische Gesundheit des Kindes auswirken können, wie z.B. die Benutzung von Macheten, das Tragen schwerer Kakaosäcke oder das Verspritzen von giftigen Pestiziden.